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Versicherungen, die neue Wege gehen

Lebens- und Sachversicherungsgesellschaften legen das Geld der Versicherten am Kapitalmarkt an. Ein Teil der Überschüsse fließt an die Versicherten zurück, ein anderer wird zur Deckung der Kosten verwendet. Oftmals wird auf Umwegen ohne Wissen der Versicherten das Anlagevermögen in Tabakkonzernen, Ölfirmen, Kohle- und Kernkraftwerken investiert.

Wer Kapitalströme aus schädlichen Industriezweigen in ökologische und nachhaltige umleiten möchte, muss sich die Versicherungsunternehmen genau anschauen.

Mittlerweile gibt es einige Gesellschaften, die ihre Kapitalströme umlenken möchten von Kohlekraft & Rüstung hin zu Solaranlagen und Projekten von gesellschaftlichem Wert.

Versicherte können anhand eines dreistufigen Auswahlprozesses entscheiden, wie grün und nachhaltig sie sich absichern möchten.

  • Wie legt der Versicherer mein Geld an?
    Nachhaltige Versicherer berücksichtigen bei ihrer Kapitalanlage Negativkriterien (keine Investitionen in Rüstung, Gentechnik, Tierversuche, Atomkraft etc.). Darüber hinaus wenden sie Positivkriterien an, indem das Geld gezielt in nachhaltige Projekte investiert wird, z.B. in Erneuerbare Energien, ökologische Landwirtschaft, soziale Wirtschaft wie Schulen, Senior*innenheime, Krankenhäuser oder fairer Handel.
  • Wie nachhaltig arbeitet der Versicherer?
    Bei einigen Versicherungsgesellschaften befindet sich der Firmensitz in einem sog. „Green Building“. Beim Fuhrpark wird auf alternative Antriebstechniken gesetzt und die Nutzung des ÖPNV wird aktiv gefördert. Bei den Mitarbeitenden wird Wert auf Fairness und Familienfreundlichkeit gelegt. Nachhaltige Versicherungen informieren darüber in ihren jährlichen Berichten.
  • Bietet mein Versicherer besondere Leistungen?
    Bei den Sachversicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude) werden in den „grünen Tarifen“ Versicherte belohnt, die sich nachhaltig verhalten und sich beispielsweise im Schadensfall aktiv um die Anschaffung nachhaltiger Ersatzprodukte kümmern.

Gut zu wissen: Rente vom Ex

Im Falle einer Ehescheidung werden alle in der Ehe erworbenen Renten- und Pensionsansprüche je zur Hälfte auf die Eheleute verteilt. Der oder die Besserverdienende muss Teile der Altersrente, auch der betrieblichen Altersvorsorge oder Ansprüche an private Rentenversicherungen abtreten. Bei langjährigen Ehen kommen oft größere Beträge zusammen. Die Renten des oder der Abgebenden fallen dauerhaft geringer aus. Was geschieht, wenn der Ex-Mann oder die Ex-Frau verstirbt? Dann behalten die Rentenkassen das Geld – obwohl der oder die Verstorbene keinen Vorteil mehr davon hat. Wer die übertragenen Rentenansprüche zurück erhalten möchte, muss nun aktiv werden und notfalls vor Gericht die Versorgung des/der verstorbenen Ex-Partners/Partnerin einklagen.

In bestimmten Fällen lässt sich der Versorgungsausgleich selbst dann aufheben, wenn der oder die EX die Rente schon bezogen hat. Da es sich um eine sehr komplexe Materie handelt, empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.

„Lage, Lage, Lage“ – sind das tatsächlich die 3 wichtigsten Kriterien beim Immobilienkauf?

Bis vor wenigen Jahren wurde die Lage einer Immobilie als wichtigstes Auswahlkriterium genannt. Je besser die Lage, umso positiver wurde das Wertentwicklungspotenzial der Immobilie eingeschätzt. Doch ganz so einfach ist es mittlerweile leider nicht mehr. Beim Kauf einer Immobilie sowohl zur Kapitalanlage als auch für die Eigennutzung sind weitere Kriterien wichtig, damit sich der Kauf nicht schon in ein paar Jahren als Fehlinvestition herausstellt.

Je nachdem, ob eine Wohnimmobilie zur Eigennutzung oder zur Vermietung, oder aber eine Gewerbeimmobilie gekauft werden soll, müssen neben der Lage unterschiedliche Faktoren bewertet werden. So gelten bei einer Wohnimmobilie oder bei einem Mikroappartement, das an Studierende vermietet werden soll weitere Kriterien. Der Standort sollte eine gute Infrastruktur zur Versorgung mit den Dingen des täglichen Lebens und zur Gestaltung der Freizeit bieten. Die Verkehrsanbindung mit dem öffentlichen Nahverkehr sollte gut sein und viele zukunftsfähige Unternehmen als potenzielle Arbeitgeber sollten in der Nähe angesiedelt sein.

Bei einer Immobilie für das betreute Wohnen oder bei einer Pflegeimmobilie ist wiederum wichtig, dass Geschäfte des täglichen Bedarfs fußläufig gut zu erreichen sind.

Bei einer Büro- oder Einzelhandelsimmobilie zählt eher, wie gut sie für Lieferanten, Mitarbeiter*innen und Kund*innen zu erreichen ist, ob genügend Parkmöglichkeiten vorhanden sind, oder ob die Zielgruppe von Einzelhandelsunternehmen im Objekt in der Nähe wohnt.

Last but not least sollte auch der Kaufpreis angemessen sein. In der aktuellen Situation steht einer großen Nachfrage nach attraktiven Immobilien ein kleines Angebot gegenüber, so dass sich die Preisvorstellung der Verkäufer*innen häufig nicht mit denen der potenziellen Käufer*innen deckt. Dennoch sind viele Kaufinteressent*innen bereit, überhöhte Preise zu akzeptieren um endlich eine Immobilie ihr eigen nennen zu können. Vergessen wird häufig auch, dass nicht unbeträchtliche Beträge als Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Kosten für Makler*innen, Notar*innen und Gerichtskosten) zusätzlich aufzubringen sind.

Fazit: Qualität, Zukunftsfähigkeit und Werthaltigkeit einer Immobilie können nur über eine Gesamtbetrachtung von Standort, konkreter Lage am Standort, geplanter bzw. möglicher Nutzung sowie Preis und Zustand des Kaufobjektes bewertet werden.

Wie sichere ich meine Arbeitskraft ab?

Wer aufgrund lang andauernder Erkrankung nicht mehr arbeiten kann, sollte eine monatliche Rente als Einkommensersatz versichert haben. Dafür wurde in der Vergangenheit fast immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen. Diese Versicherung hat ein sehr hohes Leistungsniveau, was automatisch hohe Beiträge mit sich führt. Viele  können sich diese Beiträge nicht leisten, obwohl sie sich gern absichern möchten. Außerdem bekommen viele keine BU-Versicherung aufgrund von Vorerkrankungen.

Dieses Dilemma zwischen hohem Niveau, strenger Gesundheitsprüfung, hohem Beitrag und verfügbarem  Budget bereitet den Finanzfachfrauen schon lange Sorgen.

Es wird ein sinnvoller und bezahlbarer Schutz der Arbeitskraft benötigt.

Das Analysehaus Franke & Bornberg hat sich diesem Problem angenommen und umfangreiche Studien entwickelt. Es wurden Versicherungsbedingungen geprüft, Statistiken zu Berufsunfähigkeitsfällen angefertigt und analysiert und daraus Wahrscheinlichkeiten abgeleitet, welche Berufsgruppen woran erkranken und welche Art der Arbeitskraftabsicherung jeweils am besten passt.

Die BU-Versicherung bietet zwar nach wie vor einen umfassenden Schutz. Aber es gilt schon lange nicht mehr der Anspruch „eine BU-Versicherung für Alle“. Genau darum gibt es alternative Produktlösungen. Es ist wichtig, dass sich alle Menschen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten eine Absicherung leisten können.

Im Folgenden werden sechs verschiedene Möglichkeiten einer Absicherung vorgestellt. Es handelt  sich um Berufsunfähigkeit (BU), Erwerbsunfähigkeit (EU), funktionelle Invaliditätsversicherung (FIV), Grundfähigkeitsschutz (GF), Dread Disease (DD), Unfall (UV).

Oft sind die günstigeren Varianten sogar passender, weil sie die Risiken, die für die Betreffende am ehesten wahrscheinlich sind, ebenso wie eine BU-Versicherung abdecken, aber bezahlbar sind und man evtl. Vorerkrankungen mitversichert bekommt. Nicht Jeder und Jede muss alle denkbaren  Risiken absichern.

Die Alternativen:

Die EU-Versicherung versichert nicht den Verlust der Fähigkeit, im zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten, bietet aber sonst einen vergleichbaren Schutz zu BU-Policen und ist zudem bis zu 40% günstiger (je nach beruflicher Tätigkeit). Eine UV springt nur nach einem Unfall ein. Die DD greift nur bei bestimmten schweren Krankheiten. Die GF sichert gegen den Verlust elementarer körperlicher und geistiger Fähigkeiten wie z.B. Sehen, Sprechen, Gebrauch der Hände ab. Die FIV kombiniert Leistungen aus diesen drei Versicherungen. Sie deckt z.B. Organschäden,  Pflegebedürftigkeit, Verlust von Grundfähigkeiten, bestimmte schwere Erkrankungen (auch Krebs) und Unfälle ab 50% Invalidität ab. Es muss eine dauerhafte Beeinträchtigung nachgewiesen werden.

Ursache und Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit im ausgeübten Beruf spielen bei diesen fünf Alternativen keine Rolle.

Die nachfolgende Tabelle zeigt übersichtlich, welchen Schutz die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten jeweils bieten.

Eines gilt in jedem Fall: Sichern Sie sich finanziell ab!

Knapp daneben ist auch vorbei – wie sich Frauen bei ihrer Altersvorsorge verschätzen

Der Bankenverband veröffentlichte am 26.8. 2019 die Ergebnisse seiner repräsentativen Umfrage zur Altersvorsorge der Deutschen. Demnach schätzen vor allem Frauen die finanzielle Situation im Alter zu optimistisch ein. Zudem legen sie wesentlich weniger Geld zurück als Männer.

Der Bankenverband hat eine repräsentative Umfrage (bei 1021 Befragten) zur Altersvorsorge der Deutschen durchführen lassen. Immerhin 70% der befragten Frauen fühlen sich finanziell für das Alter gut bis sehr gut abgesichert. Dieses überraschende Ergebnis passt nicht zu den Zahlen, die Rentenversicherungsträger veröffentlichen. Bei der gesetzlichen Rente ist der Unterschied zwischen Männern und Frauen immer noch enorm hoch. So erhalten Männer im Ruhestand knapp 1.200 Euro netto monatlich, Frauen jedoch nur rund 700 Euro. Ursachen für die Differenz sind zum einen die niedrigere Erwerbsquote von Frauen (54% der Frauen sind erwerbstätig, bei den Männern sind es 62%). Zum anderen arbeitet fast jede zweite beschäftigte Frau in Teilzeit, bei den Männern ist es nur jeder Zehnte.

Die befragten Frauen schätzen ihre finanzielle Situation im Alter also zu optimistisch ein. Da sie auch wesentlich weniger Geld zurücklegen als Männer, dürfte der Eintritt in die Rente für viele mit einem bösen Erwachen verbunden sein.

Doch Frauen sparen nicht nur weniger, sondern legen der Umfrage zufolge bei der Geldanlage vor allem Wert auf sichere Produkte ohne Kursrisiken. Sie investieren deutlich seltener als Männer in Anlageformen mit höherem Renditepotenzial. Während 27% der Männer Aktien, Aktienfonds oder andere Wertpapiere besitzen, sind es bei den Frauen nur 18%.

Kein Land in Sicht….

Donald Trump verfasste wieder einmal eine seiner berühmt, berüchtigten Twitter-Nachrichten und warf der US-amerikanischen Zentralbank (FED) vor, das Zinsniveau nicht stark genug reduziert zu haben. Der FED fehle der Mut, so der US-Präsident. Sinkende Zinsen in den USA und weiterhin Nullzinsen in Europa verheißen für die meisten Sparer*innen hierzulande nichts Gutes. Die Europäische Zentralbank prognostiziert für das Jahr 2020 ein neues Zinstief. Bis 2028 bleiben die Zinsen voraussichtlich unter einem Prozent.

Fragt man die Anlegerinnen und Anleger hierzulande, würden sie am liebsten ihr Geld in Immobilien und in festverzinste Anlagen investieren. Während die Immobilienpreise von einem Hoch zum nächsten eilen, bleiben die Zinsen im Keller und das Horrorszenario „Negativzinsen“ macht die Runde. Trotz der Höhenflüge an den Immobilienmärkten, träumt so mancheR vom Immobilienerwerb. Die Preise für „Betongold“ werden hierzulande jedoch nicht nur von der Zinshöhe bestimmt, sondern auch von der Konjunkturlage. Das Ifo-Institut prognostiziert eine stagnierende Konjunktur in Deutschland und bis 2035 ein sinkendes Wirtschaftswachstum auf nur noch 0,7%. Diese trüben Aussichten gehen einher mit einem steigenden Durchschnittsalter der Bevölkerung und dem jetzt schon akuten Arbeitskräftemangel. Das alles sind keine guten Nachrichten für Menschen, die von der eigenen Immobilie träumen und ihr Geld sicher auf Tagesgeldkonten lagern möchten. In dieser Situation kommt dem alten Spruch: „Lege nicht alle Eier in einen Korb“ besondere Bedeutung zu.

Es gibt neben Immobilien und Festgeldanlagen auch Anlagealternativen, zum Beispiel am Aktienmarkt, die langfristig erfreuliche Aussichten bieten.

Gelassen bleiben ….

Viele Anleger*innen sorgen sich angesichts des Handelskonflikts zwischen den USA und China um das weitere Geschehen an den Börsen. Einige „Geldpropheten“ verkünden schon den drastischen Niedergang und raten zu alternativen Investments, Gold oder Bitcoins oder doch lieber Whisky, Kunst oder Oldtimer.

Vernunftbegabte Anlegerinnen und Anleger sollten jedoch gelassen bleiben und einen Blick in den Rückspiegel werfen.

Sie erinnern sich? Im Jahr 2000 erreichte der Technologie Hype seinen Höhepunkt und der deutsche Aktienindex war mit 8.000 Punkten auf seinem Höhepunkt angelangt. Nach dem Platzen der sog. „Dotcom“ Blase fiel der Börsenindex und mit ihm die 30 börsenstärksten Unternehmen 2003 unter 2.500 Punkte. Damals kehrten die Anleger*innen in Scharen dem Aktienmarkt den Rücken zu. Nie wieder! Mittlerweile steht der DAX bei ca. 11.550 Punkten. Das sind zwar 2.000 Punkte weniger als der Höchststand von 13.559 im letzten Jahr. Aber es sind immer noch 9.000 Punkte mehr als 2003!

An der Börse gilt weiterhin die Börsen-Regel von Andre Kostolany: „An der Börse sind 2 mal 2 niemals 4, sondern 5 minus 1. Man muss nur die Nerven haben, das minus 1 auszuhalten.“

Pflegefall – ein Risiko für die Finanzen

Die größten finanziellen Unsicherheiten und Sorgen der Menschen beziehen sich auf den Pflegefall. In der Zeit vor dem eigenen (obligatorischen) Rentenbeginn werden Lebensversicherungen fällig oder oft eine für den Eigenbedarf nach Wegzug der Kinder zu groß gewordene Eigentumswohnung verkauft. Flüssiges Vermögen kann jetzt wieder neu angelegt werden. Viele möchten es zum Aufstocken der Altersbezüge einsetzen. Doch dann lautet die bange Frage: Was tun, wenn ich zum Pflegefall werde?

Eine Altersrente, die aus verschiedenen Töpfen – also auch über eine private Zusatzrente aus eigenem Vermögen – zusammenkommt, mag zum normalen Leben ganz gut ausreichen. Aber was wird, wenn eine Heimunterbringung ansteht? Schließlich wird dann Extrageld gebraucht. Aus dieser Sorge heraus legen viele Menschen ihr Vermögen nicht vernünftig und rentierlich an, sondern lassen große Beträge auf Tagesgeldkonten herumdümpeln.

Und wenn es soweit ist? Aktuelle Zahlen belegen, dass Pflegebedürftige einer Heimunterbringung auch deshalb skeptisch gegenüber stehen, weil sie die hohen zu erwartenden Zuzahlungen aus eigener Tasche fürchten. Dann ist das verfügbare Vermögen rasch aufgebraucht. Und danach werden die Kinder zur Kasse gebeten. Doch die haben es schon schwer genug, und man möchte ihnen nicht auf der Tasche liegen.

Seit Mitte August gibt es einen Lichtblick: Die Bundesregierung hat beschlossen, dass der Elternunterhalt für Kinder, die nicht mehr als 100.000 € brutto im Jahr verdienen, zukünftig verschont bleiben sollen. Sie müssen dann nicht mehr Einkünfte und Vermögen offenlegen und sich auf „Zwangsabgaben“ für das Pflegeheim von Mutter oder Vater einstellen.

Die Kritiker dieser Reform befürchten einen Andrang nach stationärer Pflege von Menschen, die bislang andere Lösungen bevorzugen mussten. In Ländern, in denen Elternunterhalt abgeschafft wurde, war dieser Trend eindeutig zu beobachten. Und wenn? Haben nicht alle pflegebedürftigen Menschen ein Recht auf gute Pflege? Muss nicht sowieso endlich ernst gemacht werden mit einer Pflegereform, die Kinder nicht nur finanziell, sondern auch bei der Betreuung entlastet?

Ein zweiter Lichtblick: eine aktuelle Umfrage hat ergeben, dass ein Großteil der Bevölkerung bereit wäre, höhere Beiträge für eine gute Pflege zu bezahlen. Wir sind deshalb gespannt, ob und wie diese Information in gute Politik umgesetzt wird.

Autorin: Heide Härtel-Herrmann

Der Staat soll es richten …

Die „Generation Z“ glaubt zwar, dass sie mit 67 Jahren noch keine Rente erwarten kann, vorsorgen möchten die heute 17-bis 27-Jährigen aber auch nicht. Eine aktuelle Studie des Versorgungswerkes „Metallrente“ liefert eine Erklärung, warum die Hälfte der jungen Erwachsenen nichts für die Rente zurücklegt. Die Begründung lautet häufig, dass der Staat für eine ausreichende Altersvorsorge zuständig sei. Immerhin sind ca. 17 Prozent sogar der Meinung, dass Altersvorsorge „voll und ganz“ Staatsaufgabe ist. In einer Vorgängerstudie aus dem Jahre 2010 vertraten lediglich neun Prozent diese Position. Diese Angabe addiert um die Zahl derer, die Altersvorsorge „eher“ als Aufgabe von Vater Staat betrachtet, hat sich der Anteil im selben Zeitraum von 42 Prozent auf stattliche 56 Prozent erhöht. Als weitere Gründe werden die Niedrigzinsen und prekäre Arbeitsbedingungen angegeben.

Rentenarmut

Knapp drei von zehn erwerbstätigen Frauen (30,5 Prozent) stehen in einem atypischen Arbeitsverhältnis, heißt es in der Antwort des Arbeitsministeriums auf die Kleine Anfrage. Bei erwerbstätigen Männern trifft dieses nur auf jeden achten zu. Unter atypischer Beschäftigung versteht man, wenn die Erwerbstätigen in Teilzeitjobs mit höchstens 20 Wochenstunden, Minijobs, befristeter Beschäftigung und Zeitarbeit arbeiten. In Deutschland zählen dazu aktuell 7,7 Millionen Erwerbstätige und davon sind gut zwei Drittel Frauen. 

Es hat den Anschein, dass es bei Frauen einen Trend zur Teilzeit gibt. Denn die Zahl der Vollzeit arbeitenden Frauen ist zwischen 1997 und 2017 um 5,3 Prozent gesunken. Da die Deutsche Rentenversicherung nur Renten auf Basis sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten gewährt, hat dieser Trend fatale Folgen für die Rentenabsicherung der Frauen. Denn Teilzeitarbeit führt zur Teilzeitrente, die später häufig unter dem Grundsicherungsniveau liegt.