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Mikrokredite trotzden bislang der Corona-Krise

Zusammenfassung: Viele Anlegerinnen haben in der Vergangenheit Mikrokreditefonds zur Geldanlage genutzt, da sich das Mikrofinanzsystem in der Vergangenheit unbeeindruckt von Krisen gezeigt hat. Wird das auch im Fall der Corona Epidemie so sein?

Wie könnten Mikrofinanzen unter Corona leiden?

Das gesamte System der Mikrofinanzen basiert darauf, dass kleine Unternehmer*innen in Schwellenländern Kredite erhalten, die aus den Gewinnen ihrer Unternehmen zurück gezahlt werden.

Die Pandemie des Coronavirus hat bisher hauptsächlich die entwickelten Länder getroffen, wird aber kurz- und mittelfristig auch die Schwellenländer betreffen.

Entsprechenden könnten die Kreditnehmer*innen in den Schwellenländern nicht mehr in der Lage sein, ihre Kredite an die Mikrokreditinstitute vor Ort, den Micro-Finance-Institutions (MFI) zurückzuzahlen. Folgend daraus könnten die MFI#s nicht mehr in der Lage sein, ihre Darlehen, die sie von den Mikrofinanzfonds in Deutschland erhalten haben, zurück zu zahlen.

Wie das Fondsmanagement des „Dual Return Fund – Vision Microfinance“ berichtet,  beeinflussten die marktbewerteten Investitionen bzw. Anleihen das Portfolio temporär negativ, der Markt hat also die Mikrofinanzdarlehen niedriger bewertet. Der durchschnittliche Anleihepreis steht jetzt bei ca. 98% im Vergleich zu 101% im Februar 2020.

Was spricht für diese These?

Das Corona-Virus hat die westlichen Industrienationen derzeit fest im Griff. Auch wenn der Reiseverkehr und damit der Austausch von Menschen hier intensiver ist als mit den Schwellenländern, muss man von einer Verbreitung der Pandemie auch dort ausgehen. Große Schwellenländer wie Indien oder Brasilien haben bereits massive Maßnahmen zur Eindämmung des Virus getroffen.

Häufig leben die Menschen auf engstem Raum, so dass das Virus gute Bedingungen zur Ausbreitung vorfindet. Selbst einfachste Hygienemaßnahmen, wie häufiges Händewaschen, sind ohne fließendes Wasser nur schwer durchzuführen. Auch ist es schwierig, die Bevölkerung überhaupt über Schutzmaßnahmen zu unterrichten und die Verbreitung von Falschmeldungen zu unterbinden.

Das Gesundheitssystem in den Schwellenländern ist deutlich ineffizienter entwickelt als das westlicher Staaten, so dass die Behandlung von Corona-Erkrankten schlechter möglich ist. Auch Tests auf Infektionen dürften deutlich weniger durchgeführt werden als in den Industrieländern.

In den ersten Ländern wurden Ausgangssperren erlassen, damit fehlen als Folge den Kleinunternehmenden die Kunden. Auch wenn viele Mikrofinanzunternehmer*innen lebensnotwendige Artikel, wie Lebensmittel anbieten, wird es nicht jeder Kleinunternehmer schaffen, diese Krise zu überstehen um seine Mikrokredite zurückzuzahlen.

Die Staaten und Zentralbanken in Entwicklungsländern sind selten finanzstark, so dass die Ausbreitung der Pandemie stärkere wirtschaftliche Schäden hinterlassen könnte als in entwickelten Ländern.

Bei Krisen der reichen Industrieländern kommt es jedoch häufig dazu, dass massiv Gelder aus den Schwellenländern abgezogen werden, was die Wirtschaft und vor allem die Währungen dort zusätzlich unter Druck bringt. In vereinzelten Situationen wurden von Regierungen Moratorien erlassen, die es untersagten Kapital ins Ausland zu überweisen. Auch dies könnte die Mikrokreditrückzahlung negativ beeinflussen.

Was spricht gegen diese These?

Wer die typischen Mikrofinanzdarlehensnehmer analysiert, stellt fest, dass dies häufig Bauern, kleine Händler*innen, Kleinstunternehmer*innen wie Schneider*innen oder Fahrradhändler*innen sind. Diese Unternehmen sind typischerweise nicht von internationalen Lieferketten abhängig sondern können ihr Geschäft weitgehend unabhängig betreiben.

Die Bevölkerung in den Schwellenländern ist durchschnittlich deutlich jünger als die Bevölkerung bei uns, so dass der Krankheitsverlauf bei vielen ohne oder nur mit schwachen Symptomen stattfinden dürfte.

Die Wirtschaft in den Schwellenländern ist grundsätzlich weniger von Reisen abhängig, da es sowohl weniger Geschäfts- als auch weniger Urlaubreisen gibt. Der Zusammenbruch dieser Branchen trifft diese Länder weniger stark.

Selbst wenn die einzelnen Mikrokredite etwas öfter ausfallen, gibt es die Zwischenstufe der Mikro-Finanzinstitute (MFI). Diese können aufgrund Ihrer eigenen Reserven Kreditausfälle bis zu einem gewissen Rahmen abfedern bzw. man kann im Verhältnis zwischen den deutschen Mikrofinanzfonds und den MFI’s besondere Vereinbarungen treffen. So berichtete etwa Invest-in-Visions:

 „Gute Beispiele für die Widerstandsfähigkeit des Mikrofinanzsektors sind beispielsweise die 2014 ergriffenen Sanktionen gegen Russland infolge der Krim-Annexion, die besonders die zentralasiatischen MFIs betroffenhaben. Ein weiteres Beispiel war das verheerende Erdbeben in Ecuador im Jahr 2016. In beiden Fällen wurden individuelle Lösungen gefunden, die den MFIs in den jeweiligen Stresssituationen Luft zum Atmen gaben. Die damals betroffenen Kredite wurden erfolgreich an den IIV Mikrofinanzfonds zurückgezahlt.“

Zu guter Letzt zeigt der Blick in die Vergangenheit, dass Mikrofinanzen bisher Krisen wie SARS 2002/2003, die Finanzkrise 2008, MERS 2012 oder die Emerging Market Krise 2014/2015 unbeschadet überstanden haben.

In der aktuellen Situation ist es so, dass durch die massive Senkung der amerikanischen Zinsen der zuvor bestehende Unterschied zu den europäischen Zinsen deutlich gesunken ist und damit die Währungsabsicherungskosten von rund 1 1/2 Prozent jährlich, die üblicherweise die Mikrokredit-Fonds belasten, spürbar reduziert werden.

Was tun?

Die Kapitalanlegerinnen, die bereits in Mikrokredite investiert sind, sollten sich eine eigene Meinung über die genannten Aspekte bilden. Zum aktuellen Zeitpunkt (13.4.20) sind Mikrofinanzen deutlich besser durch die Corona-Krise gekommen als Aktien oder Anleihen aller Laufzeiten. Die Coronakrise hat jedoch auch bei Mikrofinanz die Risiken erhöht.

 Autorin: Carmen Junker, Gründerin der Grünes Geld GmbH und Geschäftsführerin der Grünes Geld GmbH.

Auswirkungen der aktuellen Pandemie auf die betriebliche Altervorsorge

Corona beschert uns neue Zeiten, die wir bisher nie kannten. Neben den Auswirkungen im Privatleben wirkt sich die Pandemie auch bei sehr vielen unserer Kundinnen auf das Berufsleben aus. So stellt sich die Frage, wie mit dem Thema „betriebliche Altersvorsorge“ umzugehen ist. Das betrifft die Bereiche Gehaltsumwandlung und Arbeitgeberzuschuss und es gibt Unterscheidungen, ob Sie z.B. im Beschäftigungsverbot aufgrund einer Corona Erkrankung sind, in Kurzarbeit oder nur teilweise in Kurzarbeit sind. Bitte sehen Sie unsere Ausführungen als groben Überblick an. In vielen Fällen muss in die eigenen Unterlagen geschaut werden. Sie finden Regelungen in der Entgeltumwandlungsvereinbarung oder in Ihrer Versorgungsordnung/ Betriebsvereinbarung. Lassen Sie sich durch fachkundliche Berater unterstützen.

Fall 1: Erkrankung aufgrund Corona
Sind Sie selbst an Corona erkrankt und arbeitsunfähig geschrieben, so hat dies in den ersten 6 Wochen keinen Einfluss auf Ihre betriebliche Alters-vorsorge. Durch die Lohnfortzahlung erhalten Sie Ihr Gehalt und können dies auch weiterhin umwandeln. Der Arbeitgeberzuschuss muss in diesem Fall auch von der Arbeitgeberin gezahlt werden.

Fall 2: Quarantäne und/oder Beschäftigungsverbot
Wird aufgrund einer Corona Erkrankung in Ihrem Umfeld eine häusliche Quarantäne oder ein Beschäftigungsverbot angeordnet, können Sie nicht zur Arbeit gehen. Dadurch ist der Arbeitgeber nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Jedoch steht Ihnen in den ersten 6 Wochen eine Entschädigung in Höhe des Nettoentgelts zu. Dieses wird durch die Arbeitgeberin ausgezahlt. Der Arbeitgeberin wird die ausgezahlte Nettovergütung von der zuständigen Behörde wieder erstattet. Eine Entgeltumwandlung kann in diesen Fällen NICHT durchgeführt werden, da das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit ruht. Auch der Arbeitgeberzuschuss ist nicht zu entrichten.

Fall 3: Angeordnete Betriebsschließungen und Kurzarbeit
Viele Betriebe müssen aufgrund behördlicher Anordnung komplett schließen. In Verbindung mit den Betriebsschließungen haben viele Unternehmen Kurzarbeit angemeldet. Aber auch Betriebe welche noch geöffnet haben, mussten Kurzarbeit anmelden.

Im Falle von vollständiger Kurzarbeit erhalten Sie ausschließlich Kurzarbeitsentgelt. Dieses wird Ihnen von der Arbeitsagentur über den Arbeitgeber ausgezahlt. Bei Kurzarbeitsentgelt handelt es sich NICHT um Lohn. Deshalb ist eine Entgeltumwandlung nicht möglich. Hat der Arbeitgeber seinen Zuschuss daran gekoppelt, dass dieser nur gezahlt wird, wenn auch Lohn umgewandelt wird, so kann der Arbeitgeberzuschuss auch eingestellt werden. Diese Regelungen gelten dann, wenn über einen kompletten Lohnzeitraum Kurzarbeitsentgelt gezahlt wird. Arbeiten Sie noch teilweise, erhalten Sie Lohn und Kurzarbeitsentgelt. In diesem Fall, kann die Entgeltumwandlung vom Lohn durchgeführt werden und auch der Arbeitgeberzuschuss ist zu zahlen.

Wichtig für Arbeitnehmerinnen:
Möchten Sie Ihre Entgeltumwandlung aussetzen, obwohl die Möglichkeit besteht, diese weiter durchzuführen, müssen Sie dies Ihrer Arbeitgeberin schriftlich mitteilen. Wenn der Versicherungsvertrag für Ihre betriebliche Altersvorsorge weitere Bestandteile, wie z.B. eine Leistung bei Berufsunfähigkeit, vorsieht, beachten Sie bitte, dass hierfür der Versicherungsschutz nur noch eingeschränkt besteht und nur unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufgenommen werden kann.

Wichtig für Arbeitgeberinnen:
Kann kein Entgelt umgewandelt werden, muss der Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt werden. Jedoch hat jede Arbeitnehmerin ein Anrecht darauf, den Vertrag mit eigenen Beiträgen fortzuführen. Durch Beitragsfreistellung ruht auch ein eventueller Zusatzschutz, wie z.B. Berufsunfähigkeit. Dieser kann nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder ohne erneute Gesundheitsprüfung fortgesetzt werden. Weisen Sie Ihre Arbeitnehmerin schriftlich darauf hin. Besteht ein Vertrag erst kurze Zeit, ist es manchmal aufgrund bestimmter Mindestsummen nicht möglich, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. In diesem Fall würde der Vertrag mit Beitragsfreistellung enden. Erfragen Sie ggf. die Regelungen beim Versicherer und weisen Sie Ihre Arbeitnehmerin schriftlich darauf hin, dass der Vertrag ggf. endet, wenn die Mindestsummen des Versicherers nicht erreicht sind.

Die Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung, sondern dient nur einem ersten Überblick. Wenden Sie sich für individuelle Beratung bitte an eine/n entsprechende/n Rechtsberater/in.

Autorin: Elke Scholz-Krause

Aktien sind langfristig die bessere Altersvorsorge

…so lautet das Ergebnis einer Studie des Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Anlegerinnen und Anleger würden der Studie zufolge mit einem reinen Aktienportfolio in 93 von 100 Fällen ihr Geld besser vermehren als mit einem risikolosen Depot mit Bundesanleihen. Im Schnitt erreichen die Aktiendepots Endvermögen und somit mögliche Renten, die rund dreimal so hoch sind wie eine risikolose Anlage in Anleihen. Risiken wie beispielsweise eine Finanzkrise könnten durch Umschichtungen minimiert werden.  

Die Verbraucherzentrale richtet eine wichtige Botschaft an die Politik: „Selbst Finanzmarktkrisen sind für die Aktien-Anlage nicht schlimm, solange man das Anlagerisiko gegen Ende der Einzahlungsphase verringert.“ (Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband, 22.11. 2019)

Es bleibt zu wünschen, dass Anlegerinnen und Anleger neue Wege beim Aufbau ihrer Altersvorsorge beschreiten und die Anlage in Aktienfonds als wichtigen Baustein für ein sorgenfreieres Leben im Alter betrachten. Aktienfondssparpläne bieten allen die Möglichkeit, mit kleinen monatlichen Beträgen weltweit an den Aktienmärkten anzulegen.

Autorin: Mechthild Upgang   

Land in Sicht – aktuelle Trends und Untersuchungen zu „Frauen und Geld“

Zunächst sollte die Überschrift des Beitrags lauten: “Und ewig grüßt das Murmeltier“. Denn immer, wenn es Herbst wird, flattern neue Umfragen zum Thema „Frauen und Geld“ auf den Tisch, die sich bei Erkenntnissen und Empfehlungen zu früheren und untereinander nicht wirklich unterscheiden: Frauen haben weniger Geld (fürs Alter) als Männer, und dann sparen sie auch noch auf die falsche Weise. Deshalb brauchen sie Finanzwissen, damit sie endlich Aktien(fonds) kaufen und damit Altersarmut wirkungsvoll bekämpfen.

In fast 35 Jahren Finanzberatung vor allem für Frauen bleibt festzustellen, dass diese sinnvoll sparen und ihr Vermögen gestalten wollen. Auffällig sind die guten Fortschritte beim Verhalten der Frauen. Naiv sind wenige von ihnen. Fast jede, die etwas übrig hat und Vermögen besitzt, orientiert sich langfristig. Viele, gerade jüngere, informieren sich – oft zusammen mit anderen. Es gibt Blogs, Podcasts, Social-Media-Gruppen, reale Gesprächsrunden und Bücher. Dass sich dabei manchmal recht einfache Mainstreamthesen festsetzen (ETFs sind immer besser…) gehört wohl dazu. Zum Glück erhalten auch ältere Frauen, die in ihrem Leben wenig sparen konnten, durch Erbschaft, Hausverkauf oder Scheidung ein Vermögen, mit dem dann die eigene Rente aufgebessert wird. Nun gut –mag man einwenden: Die Erfahrungen der Finanzberaterinnen sind das eine, die gesellschaftliche Realität drohender Altersarmut für sehr viele Frauen das andere. Stimmt! Deshalb also zurück zu den neuen Untersuchungen, die repräsentativer sind:

Frauen haben im Alter weniger gesetzliche Rente als Männer, auch weniger Betriebsrente. Sie verfügen dann zudem seltener über Ersparnisse, mit denen Defizite spürbar ausgeglichen werden könnten. Die Gründe sind: Zeiten von Teilzeitbeschäftigung und Minijobs, die lebenslang nachwirken. Geringere Entlohnung (Gender Pay Gap), hohe Scheidungsraten und Mutlosigkeit beim Sparen. Stimmt alles.

Die Empfehlungen für ein Gegensteuern unterscheiden sich nun zumeist danach, wer die Studie in Auftrag gibt: Fondsgesellschaften wie JP Morgan Asset Management, Flossbach von Storch, Union Investment oder Fidelity empfehlen den Frauen, „mehr aus ihrem Geld zu machen“. Sie wollen gern dabei behilflich sein, dass Frauen sich Finanzwissen aneignen, damit sie einen „Motivationsschub“ bekommen, sich vom Sparbuch und renditeschwachen Anlagen zu verabschieden. Die Anlage-Alternativen zielen stets auf Misch- und Aktienfonds. Doch beinahe könnte man Folgendes übersehen: eine Studie der Universitäten Mannheim und Tilburg (Niederlande) im Auftrag des Fondshauses Fidelity International hat Bemerkenswertes auf Lager. Die verantwortliche Professorin Alexandra Niessen-Ruenzi betont: „Der springende Punkt ist, ob eine Frau Kinder hat oder nicht“. Ihre Empfehlungen richtet sie deshalb (zusätzlich) an die Politik: Neben der besonderen Förderung der Altersversorgung von Frauen geht es um bessere Kinderbetreuung und um die Abschaffung des Ehegattensplittings, mit dem die Ehe (und die reduzierte Erwerbstätigkeit von Frauen) gefördert wird. Endlich wird logisch argumentiert. Man kann das nur unterstreichen: Für Armut im Alter ist nicht falsches Sparverhalten verantwortlich, sondern die falsche Lebensplanung von Frauen. Sie lässt sich nur wirksam vermeiden, wenn die eigene anspruchsvolle Erwerbstätigkeit den Grundstein für finanzielle Eigenständigkeit legen kann. Dass dann ein angemessenes Spar- und Anlageverhalten auch nicht schaden kann, kommt hinzu, ist aber nicht der Knackpunkt.

Autorin: Heide Härtel-Herrmann

Wenn nichts mehr geht

Die meisten von uns fürchten sich davor, dass ihr Computer „gehackt“ wird und die Daten gelöscht oder unrechtmäßig verwendet wurden. Vor allem Menschen, die gerne online shoppen gehen, sollten darauf achten, dass sie präventiv ihr IT System schützen und den Virenscanner immer aktualisieren. Doch, was tun, wenn das nicht gereicht hat und der Hackerangriff erfolgreich war?

Kleine und mittelständische Unternehmen sollten den Abschluss einer Cyberversicherung in Erwägung ziehen. Diese tritt für Schäden ein, die im Zusammenhang mit Internetkriminalität entstehen. Die meisten Versicherer bieten Unterstützung bei Cybermobbing und Rufschädigung. Häufig erfolgt eine Fallanalyse, Löschung problematischer Einträge und Hilfe durch einen Rechtsbeistand. Nach einem Virenangriff ist ein finanzieller Zuschuss für die Datenrettung und Schutz beim unrechtmäßigen Onlineshopping versichert. Eine Cyberversicherungen soll im Endeffekt für die Kosten aufkommen, die mit der vollständigen EDV-Wiederherstellung anfallen.

Auch Privatpersonen können sich gegen die finanziellen Schäden eines Cyberangriffes schützen. Leitet jemand unabsichtlich einen schädigenden Virus weiter, hilft oft die Privathaftpflichtversicherung. Denn diese tritt ein, wenn einem Dritten ein Schaden im privaten Bereich unabsichtlich zugefügt wird, und dazu gehört bei vielen Policen auch das Internet. Daneben wehrt die private Haftpflichtversicherung unberechtigt erhobene Ansprüche ab.

Auch die Hausratversicherung springt manchmal ein. Ist man Opfer eines Phishing-Angriffs und wird das Konto geplündert, kann man das Geld ggf. über die Bank zurückholen. Manche Hausratversicherung umfasst den Schutz beim Onlinebanking und deckt damit die entstandenen Schäden.

Unser Tipp: prüfen Sie Ihre privaten Haftflicht- und Hausratversicherungen auf Schutz vor Internetkriminalität. Selbständige sollten unbedingt über eine eigenständige Absicherung nachdenken.

Mehr Frauen – mehr Rendite

Die Zahl der Vermögensverwalterinnen ist noch immer zu gering. Eine Studie belegt, dass dies zu schlechterer Performance der Fonds und Anlagen führt.

Als vor rund zwei Jahren die Enthüllungen zu den sexuellen Belästigungen des US-Filmproduzenten Harvey Weinstein begannen, hätte niemand vermutet welch hohe Wellen dies schlagen würde. Die Skandale führten zur #MeToo Bewegung und damit zur längst überfälligen Diskussion um Gleichberechtigung und fairen Umgang zwischen den Geschlechtern.

Selbst die Finanzbranche wurde von der Diskussion erreicht und das machte Forscher aufmerksam. An der Universität Köln stellt sich eine Gruppe von Wissenschaftlern des Centre for Financial Research die Frage, ob die Weinstein-Ereignisse für die Vermögensverwaltung relevant sein könnten. Untersucht wurden die Ergebnisse der Anlageleistungen von Fondsmanagerinnen. Grundlage waren die 3-Jahresergebnisse der US-Aktienfonds des amerikanischen Absatzmarkts in der Zeit von 2016 bis zum Frühjahr 2019.

Fondsmanagerinnen bringen mehr Rendite

Im gesamten Beobachtungszeitraum haben die Frauen über drei Prozentpunkte Mehrertrag erwirtschaftet. Die Klarheit des Ergebnisses überraschte den Studienleiter Alexander Kempf. Der Experte schlussfolgert daraus, dass Frauen eigentlich die besseren Anleger sind.

Der Zusammenhang mit den Weinstein Ereignissen ist mittelbar. Sexuelle Belästigung behindert Frauen ihre Fähigkeiten abzurufen. Nach Bekanntwerden der Dimension der Übergriffe hätten Vermögensverwalter Maßnahmen zum Schutz vor sexuellen Übergriffen getätigt. Zur Untermauerung dieser These untersuchte das Forscherteam öffentlich bekannte Fälle von Belästigungsklagen in Finanzhäusern die mit vorbeugenden internen Maßnahmen und Sanktionen gegen Täter, wie beispielsweise Entlassungen reagierten. In diesen Fällen steigerten sich die Erträge weiblicher Manager im Vergleich zu den männlichen Kollegen. Kempf deutet dies als weiteren Beleg, dass Frauen im Schnitt die überlegenen Anlagenmanager sind.

Gemischte Teams beste Wahl

Ganz unumstritten sind die Ergebnisse der Auswertung nicht. Der Finanzdienstleister Citywire stellte sich letztes Jahr die Frage ob man sein Geld lieber durch einen Mann oder durch eine Frau anlegen lassen sollte. Nach dieser Untersuchung lieferten gemischte Teams die besten Ergebnisse. Der Mehrertrag von gemischten Managerteams belief sich im 3-Jahreszeitraum auf rund vier Prozentpunkte im Vergleich zu reinen Frauenteams. Auch schlugen gemischte Teams reine Männerteams. Dabei waren es vor allem die geringeren Wertschwankungen, in denen gemischte Teams punkteten.

Gemischte Teams in der Finanzbranche zusammenzustellen ist allerdings nicht einfach, denn die Finanzbranche ist deutlich männerdominiert. Obwohl viel darüber geredet wird gibt es kaum Fortschritte. Nur 11 Prozent der 16 100 Fondsmanager sind weiblich. Gerade deutsche Gesellschaften schneiden noch schlechter als internationale Häuser ab. Bei der Fondsgesellschaft der Sparkassen Deka Investments sind es nur 10 Prozent Frauen und im Haus der Genossenschaftsbanken der Union Investment sogar lediglich nur 6 Prozent. Das macht es für Frauen nicht gerade einfach. Hinreichend untersucht ist inzwischen, dass Bereiche mit deutlichem Männerüberhang für Frauen kein attraktives Arbeitsumfeld darstellen und wenig attraktiv sind.

Verantwortung der Investoren*innen

Bislang finden sich Frauen im Fondsmanagement meist in Nischensegmenten. Gemessen an der Größe des verwalteten Kapitals ist der Frauenanteil somit noch geringer. Frauen brauchen Mut sich von der Finanzbranche nicht abschrecken zu lassen. Und Anleger und Investoren wären gut beraten, ihren Einfluss zur Frauenförderung geltend zu machen und bei ihren Anlageentscheidungen darauf zu achten, wem sie ihr Geld anvertrauen. International sind französische Häuser, wie  Ofi Asset Management mit 35 Prozent Frauenanteil, bereits mit überdurchschnittlichen Frauenquoten Leuchttürme. Doch gute Beispiele gibt es auch in Deutschland. So überzeugt der Future Folio Fonds der von Frau Dr. Mechthild Upgang gemanagt wird. Ein weiteres positives Beispiel ist die Grünes Geld Vermögensmanagement GmbH, sie setzt auf paritätische Besetzung des Managements der Vermögensverwaltungsstrategie. Über das Netzwerk Die Finanzfachfrauen e.V. finden Anleger*innen kompetente Ansprechpartnerinnen rund um die Vermögensanlage und Absicherung.

Finanzwissen: Aktien – Spiegel unserer Wirtschaft

Eine Aktie ist ein Wertpapier, ein Anteilschein am Kapital einer Aktiengesellschaft. Der/die Inhaber*in einer Aktie ist Miteigentümer*in am Vermögen einer Aktiengesellschaft und damit am Gewinn, aber auch am Verlust dieser Gesellschaft beteiligt. Mit der Ausgabe von Aktien verschaffen sich Aktiengesellschaften Eigenkapital. Der Wert einer Aktie wird durch Angebot und Nachfrage gebildet, wobei die Gewinnaussichten des Unternehmens einen entscheidenden Einfluss auf den Kurs haben. Aktien werden wie Immobilien zu den sogenannten Sachwerten gezählt. Auch bei der Immobilie bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis. Umso attraktiver die Lage, umso höher steigt der Immobilienpreis. Aktionär*innen erhalten, wenn es die Unternehmenssituation zulässt, eine jährliche Dividendenzahlung. Vermieter*innen können Mieten vereinnahmen.

Auch, wenn die Aktienkurse über viele Jahrzehnte jedes Jahr im Schnitt um sieben Prozent zugelegt haben, die meisten Anlegerinnen und Anleger würden hierzulande den Kauf einer Immobilie vorziehen. Sie trauen den Börsen nicht.

In den vergangenen 120 Jahren haben die Börsen zwei Weltkriege und einige große und unzählige kleine Krisen erfolgreich gemeistert, da die Wirtschaft in den Industriestaaten und seit einigen Jahrzehnten auch in den Schwellenländern unterm Strich immer deutlich gewachsen ist. Wirtschaft und Börse entfernen sich nicht zu weit voneinander, es muss einen Ausgleich geben.

Zwischendurch kommt es zwar zu Abweichungen: schätzen Anleger*innen beispielsweise die Realität zu optimistisch ein, werden die Kurse irgendwann fallen. Waren sie zu skeptisch, werden sie auch wieder steigen. Trotz aller Berg- und Talfahrten, am Ende landen alle wieder auf dem Boden der Realität und Wirtschaft und Börse passen wieder wie „Pott und Deckel“ zueinander. Die Feststellung des Börsenprofis André Kostolany wird aber auch künftig gelten: „An der Börse sind 2 mal 2 niemals 4, sondern 5 minus 1. Man muss nur die Nerven haben, das minus 1 auszuhalten“.

Wunder gibt es immer wieder – die Deutschen entdecken die Aktien

Wer hätte das gedacht. Aus Börsenmuffeln werden Aktienfans.

So kann man das Ergebnis einer repräsentativen Studie im Auftrag des DSGV (Deutscher Sparkassen- und Giroverband) zusammenfassen. In der Befragung, die im Mai und Juni 2019 bei 5.806 Menschen in ganz Deutschland rund um das Thema Sparen und Vermögensaufbau durchgeführt wurde, werden Aktien als beliebteste Anlageform angegeben. Auf die Frage: „Welche Geldanlageformen halten Sie in der Niedrigzinsphase für geeignet?“, entschieden sich 42 Prozent für Aktien, Direktinvestitionen und Wertpapiere. Das ist immerhin ein Anstieg von 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Erstmals verdrängen damit Aktien die ansonsten so beliebten Immobilien vom ersten Platz.

Beim Immobilienerwerb sind die sehr niedrigen Zinsen kein Anlass für ein weiter steigendes Interesse. Vielmehr lassen die aktuell hohen Kaufpreise die Anlegerinnen und Anleger vor einem Investment zurück schrecken. Weiterer Hinderungsgrund ist das fehlende Eigenkapital. Das gibt jeder/jeder zweite Befragte im Alter von 20 bis 50 Jahren, der sich gegen einen Immobilienkauf entschieden hat, als Grund an.

Überraschend erscheint das Ergebnis, dass für Anleger*innen inzwischen Sparbuch und Sparkonto deutlich an Attraktivität eingebüßt haben und die Beliebtheit um mehr als die Hälfte gesunken ist. (Quelle:  www.fondsprofessionell.de, 30.10.2019)

Es besteht also die berechtigte Hoffnung, dass sich immer mehr Anleger*innen von der langfristigen Überlegenheit einer Aktieninvestition überzeugen lassen. Nur so können drohende Rentenlücken dauerhaft geschlossen werden.

Versicherungen, die neue Wege gehen

Lebens- und Sachversicherungsgesellschaften legen das Geld der Versicherten am Kapitalmarkt an. Ein Teil der Überschüsse fließt an die Versicherten zurück, ein anderer wird zur Deckung der Kosten verwendet. Oftmals wird auf Umwegen ohne Wissen der Versicherten das Anlagevermögen in Tabakkonzernen, Ölfirmen, Kohle- und Kernkraftwerken investiert.

Wer Kapitalströme aus schädlichen Industriezweigen in ökologische und nachhaltige umleiten möchte, muss sich die Versicherungsunternehmen genau anschauen.

Mittlerweile gibt es einige Gesellschaften, die ihre Kapitalströme umlenken möchten von Kohlekraft & Rüstung hin zu Solaranlagen und Projekten von gesellschaftlichem Wert.

Versicherte können anhand eines dreistufigen Auswahlprozesses entscheiden, wie grün und nachhaltig sie sich absichern möchten.

  • Wie legt der Versicherer mein Geld an?
    Nachhaltige Versicherer berücksichtigen bei ihrer Kapitalanlage Negativkriterien (keine Investitionen in Rüstung, Gentechnik, Tierversuche, Atomkraft etc.). Darüber hinaus wenden sie Positivkriterien an, indem das Geld gezielt in nachhaltige Projekte investiert wird, z.B. in Erneuerbare Energien, ökologische Landwirtschaft, soziale Wirtschaft wie Schulen, Senior*innenheime, Krankenhäuser oder fairer Handel.
  • Wie nachhaltig arbeitet der Versicherer?
    Bei einigen Versicherungsgesellschaften befindet sich der Firmensitz in einem sog. „Green Building“. Beim Fuhrpark wird auf alternative Antriebstechniken gesetzt und die Nutzung des ÖPNV wird aktiv gefördert. Bei den Mitarbeitenden wird Wert auf Fairness und Familienfreundlichkeit gelegt. Nachhaltige Versicherungen informieren darüber in ihren jährlichen Berichten.
  • Bietet mein Versicherer besondere Leistungen?
    Bei den Sachversicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude) werden in den „grünen Tarifen“ Versicherte belohnt, die sich nachhaltig verhalten und sich beispielsweise im Schadensfall aktiv um die Anschaffung nachhaltiger Ersatzprodukte kümmern.

Gut zu wissen: Rente vom Ex

Im Falle einer Ehescheidung werden alle in der Ehe erworbenen Renten- und Pensionsansprüche je zur Hälfte auf die Eheleute verteilt. Der oder die Besserverdienende muss Teile der Altersrente, auch der betrieblichen Altersvorsorge oder Ansprüche an private Rentenversicherungen abtreten. Bei langjährigen Ehen kommen oft größere Beträge zusammen. Die Renten des oder der Abgebenden fallen dauerhaft geringer aus. Was geschieht, wenn der Ex-Mann oder die Ex-Frau verstirbt? Dann behalten die Rentenkassen das Geld – obwohl der oder die Verstorbene keinen Vorteil mehr davon hat. Wer die übertragenen Rentenansprüche zurück erhalten möchte, muss nun aktiv werden und notfalls vor Gericht die Versorgung des/der verstorbenen Ex-Partners/Partnerin einklagen.

In bestimmten Fällen lässt sich der Versorgungsausgleich selbst dann aufheben, wenn der oder die EX die Rente schon bezogen hat. Da es sich um eine sehr komplexe Materie handelt, empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.