Die meisten
von uns fürchten sich davor, dass ihr Computer „gehackt“ wird und die Daten
gelöscht oder unrechtmäßig verwendet wurden. Vor allem Menschen, die gerne
online shoppen gehen, sollten darauf achten, dass sie präventiv ihr IT System
schützen und den Virenscanner immer aktualisieren. Doch, was tun, wenn das
nicht gereicht hat und der Hackerangriff erfolgreich war?
Kleine und
mittelständische Unternehmen sollten den Abschluss einer Cyberversicherung in
Erwägung ziehen. Diese tritt für Schäden ein, die im Zusammenhang mit
Internetkriminalität entstehen. Die meisten Versicherer bieten Unterstützung
bei Cybermobbing und Rufschädigung. Häufig erfolgt eine Fallanalyse, Löschung
problematischer Einträge und Hilfe durch einen Rechtsbeistand. Nach einem
Virenangriff ist ein finanzieller Zuschuss für die Datenrettung und Schutz beim
unrechtmäßigen Onlineshopping versichert. Eine Cyberversicherungen soll im
Endeffekt für die Kosten aufkommen, die mit der vollständigen
EDV-Wiederherstellung anfallen.
Auch Privatpersonen
können sich gegen die finanziellen Schäden eines Cyberangriffes schützen.
Leitet jemand unabsichtlich einen schädigenden Virus weiter, hilft oft die
Privathaftpflichtversicherung. Denn diese tritt ein, wenn einem Dritten ein
Schaden im privaten Bereich unabsichtlich zugefügt wird, und dazu gehört bei
vielen Policen auch das Internet. Daneben wehrt die private
Haftpflichtversicherung unberechtigt erhobene Ansprüche ab.
Auch die Hausratversicherung springt manchmal ein. Ist man Opfer eines Phishing-Angriffs und wird das Konto geplündert, kann man das Geld ggf. über die Bank zurückholen. Manche Hausratversicherung umfasst den Schutz beim Onlinebanking und deckt damit die entstandenen Schäden.
Unser Tipp: prüfen Sie Ihre privaten Haftflicht- und Hausratversicherungen auf Schutz vor Internetkriminalität. Selbständige sollten unbedingt über eine eigenständige Absicherung nachdenken.