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Rentenarmut

27. März 2019

Knapp drei von zehn erwerbstätigen Frauen (30,5 Prozent) stehen in einem atypischen Arbeitsverhältnis, heißt es in der Antwort des Arbeitsministeriums auf die Kleine Anfrage. Bei erwerbstätigen Männern trifft dieses nur auf jeden achten zu. Unter atypischer Beschäftigung versteht man, wenn die Erwerbstätigen in Teilzeitjobs mit höchstens 20 Wochenstunden, Minijobs, befristeter Beschäftigung und Zeitarbeit arbeiten. In Deutschland zählen dazu aktuell 7,7 Millionen Erwerbstätige und davon sind gut zwei Drittel Frauen. 

Es hat den Anschein, dass es bei Frauen einen Trend zur Teilzeit gibt. Denn die Zahl der Vollzeit arbeitenden Frauen ist zwischen 1997 und 2017 um 5,3 Prozent gesunken. Da die Deutsche Rentenversicherung nur Renten auf Basis sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten gewährt, hat dieser Trend fatale Folgen für die Rentenabsicherung der Frauen. Denn Teilzeitarbeit führt zur Teilzeitrente, die später häufig unter dem Grundsicherungsniveau liegt.