Im Falle einer Ehescheidung werden alle in der Ehe erworbenen Renten- und Pensionsansprüche je zur Hälfte auf die Eheleute verteilt. Der oder die Besserverdienende muss Teile der Altersrente, auch der betrieblichen Altersvorsorge oder Ansprüche an private Rentenversicherungen abtreten. Bei langjährigen Ehen kommen oft größere Beträge zusammen. Die Renten des oder der Abgebenden fallen dauerhaft geringer aus. Was geschieht, wenn der Ex-Mann oder die Ex-Frau verstirbt? Dann behalten die Rentenkassen das Geld – obwohl der oder die Verstorbene keinen Vorteil mehr davon hat. Wer die übertragenen Rentenansprüche zurück erhalten möchte, muss nun aktiv werden und notfalls vor Gericht die Versorgung des/der verstorbenen Ex-Partners/Partnerin einklagen.
In bestimmten Fällen lässt sich der Versorgungsausgleich
selbst dann aufheben, wenn der oder die EX die Rente schon bezogen hat. Da es
sich um eine sehr komplexe Materie handelt, empfiehlt es sich, rechtlichen Rat
einzuholen.