Die Coronakrise trifft die deutschen Sozialversicherungen
hart. Auch die Gesetzliche Rentenversicherung hat, wenn auch mit größerem
Spielraum als die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, das Problem
schrumpfender Reserven, da ihre Einnahmen sinken und die Rentenausgaben
ansteigen. Diese Lücke muss aus der sogenannten Nachhaltigkeitsreserve
finanziert werden, die aus Steuermitteln aufgestockt wird, sobald die
gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve erreicht ist. Rentenerhöhungen wird
es deshalb in den nächsten Jahren wohl nicht mehr geben. Und der heftige Streit
um die Einführung der Grundrente erhält durch Corona neue Nahrung. Das gilt
auch für eigentlich schon abgehakte „Reformvorschläge“ wie den, die
Lebensarbeitszeit in Abhängigkeit von der steigenden Lebenserwartung zu
verlängern.
Bei den Privaten Rentenversicherern wird sich die heute schon
bestehende Polarisierung in schwache und starke Anbieter weiter verschärfen.
Denn Gesellschaften, die über gute Polster verfügen und deshalb das Vermögen
der Versicherten breit gestreut und nicht ausschließlich in niedrig verzinste
Staats- und Unternehmensanleihen investieren müssen, sondern auch
Infrastruktur, Immobilien, Aktien hinzunehmen können, stehen auch in und nach
der Krise deutlich besser da. Von Branche und Politik ist geplant, die
Garantieverzinsung für ab 2021 neu abgeschlossene Verträge auf 0,5% (jetzt
0,9%) zu reduzieren. Bei der Gesamtverzinsung von Privatverträgen kommen
weitere Überschüsse hinzu, der Durchschnitt liegt derzeit bei etwa 2,5%.
Autorin: Heide Härtel-Herrmann, Frauenfinanzdienst Köln